Schließtage für das Jahr 2023 (10.02.2023)

Das VSA Schwarzwald-Bodensee bleibt in diesem Jahr an folgenden Tagen geschlossen:


Rosenmontag, 20.02.2023

Brückentag nach Christi Himmelfahrt: Freitag, 19.05.2023

Brückentag nach Fronleichnam: Freitag, 09.06.2023

Brückentag vor Tag der Deutschen Einheit: Montag, 02.10.2023

Weihnachtsfeiertage: Mittwoch, 27.12. - Freitag, 29.12.2023




Stellenausschreibung Sachbearbeitung (m/w/d) im Fachbereich Finanzen (03.01.2023)


Im Evangelischen Verwaltungs- und Serviceamt Schwarzwald-Bodensee ist zum nächstmöglichen Termin die Stelle einer Sachbearbeitung (m/w/d) innerhalb der Finanzabteilung zu besetzen.



Neue Formulare für interne und externe Kleinunternehmer: (11.10.2022)




Neue EOK-Informationen zum Thema Bewirtungen und Aufmerksamkeiten (19.07.2022)

Seitens des EOK gibt es ein aktualisiertes Merkblatt (Bewirtungen und Aufmerksamkeiten) sowie eine Anlage Bewirtungsbeleg. Beides können Sie hier nachlesen:





Neue EOK-Informationen zum Thema Sachgeschenke und Geschenke aus persönlichem Anlass (04.03.2022)

Seitens des EOK gibt es ein aktualisiertes Merkblatt "Sachgeschenke" sowie eine Anlage zur Auszahlungsanordnung "Geschenke aus persönlichem Anlass". Beides können Sie hier  nachlesen:





Aufruf von Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh an die Gemeinden anlässlich des Kriegs in der Ukraine (02.03.2022)


Es herrscht Krieg mitten in Europa. Wir sind mit unseren Gedanken und Gebeten bei den Menschen in der Ukraine, die um ihr Leben fürchten. Auch bei uns haben viele Menschen Angst vor dem Krieg. Sie suchen Trost und Ruhe, aber auch Gelegenheit, um mit anderen innezuhalten und sich zu orientieren.


Ich bitte alle Gemeinden unserer Landeskirche: Halten Sie Ihre Kirchen in diesen Tagen offen und bieten Sie Gesprächsmöglichkeiten an! Laden Sie ein zu Friedensgebeten! Suchen Sie dabei auch den Kontakt zu Menschen aus den betroffenen Regionen, von denen viele in unserem Land leben.
In der Ukraine haben schon nach wenigen Stunden Krieg viele Menschen ihre Sicherheit und ihr Zuhause verloren. Wir beklagen die ersten Verletzten und Toten. Schon am ersten Tag sind nach Angaben des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge über 100.000 Menschen auf der Flucht Richtung Westen.


Helfen Sie helfen! Die Diakonie Katastrophenhilfe ruft zu Spenden für die Menschen in der Ukraine auf. Bis zuletzt haben die Verantwortlichen in den Hilfsorganisationen gehofft, dass der Krieg noch verhindert werden könnte. Doch gleichzeitig haben sie sich gemeinsam mit den lokalen Partnerorganisationen darauf vorbereitet, den Menschen schnell und effektiv zu helfen, wenn es zum Krieg kommt. Es geht um Nahrung und Unterkunft im Land; außerdem sollen in den Ländern an der Westgrenze der Ukraine Lager entstehen, in denen Flüchtlinge aufgenommen und versorgt werden können.


Die Menschen in der Ukraine brauchen unsere Hilfe! Deshalb bitte ich Sie um Spenden und Kollekten für die Diakonie Katastrophenhilfe:


Evangelische Bank
IBAN: DE68 5206 0410 0000 5025 02
BIC: GENODEF1EK1
Stichwort: Ukraine Krise

Online unter: www.diakonie-katastrophenhilfe.de/spenden/

Der Spendenaufruf kann auch abgekündigt werden unter www.ekiba.de/kollekten.

Und hier noch weitere Links:
www.kirche-des-friedens.de (enthält verschiedene Links zu Stellungnahmen und Aufrufen zu Friedensgebeten)
www.ekd.de


Landesbischof dankt Kita-Mitarbeitenden (23.02.2022)

Landesbischof Prof. Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh dankt in einem Schreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Evangelischen Kindertagesstätten für die geleistete Arbeit in den letzten zwei Jahren während der Corona-Krise. Das Dankeschön-Schreiben können Sie hier nachlesen:




Reisen und Steuer (22.02.2022)

Es gibt neue Merkblätter des EOK zum Thema  "Reisen und ähnlichen Veranstaltungen":


 


Neue Zahlstellen-RVO (15.02.2022)

Am 04. Oktober 2021 ist die neue Zahlstellenverordnung des EOK in Kraft getreten. Die damit verbundenen Änderungen können Sie hier nachlesen:




Vergütung von Kirchenmusizierenden (19.01.2022)

Zur Vergütung von Kirchenmusizierenden gibt es ein zum 01.01.2022 aktualisiertes Merkblatt sowie ebenfalls zum 01.01.2022 Änderungen in der HonorareRVO. Beides stellen wir Ihnen hier bereit. Ebenfalls finden Sie hier einen Vordruck zur Honorarabrechnung für externe Leistungserbringung von Künstlern und ein Formular zur Inanspruchnahme des Übungsleiterfreibetrags.








Unterstützung bei der Meldung der Arbeits- und Wegeunfälle an die gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften) (18.01.2022)

Im Namen des evangelischen Oberkirchenrates möchten wir Sie, d.h. die uns angeschlossenen Einrichtungen um Unterstützung bitten.

Um einen Überblick des Unfallgeschehens zu erhalten, u.a. um präventive Maßnahmen in der Evangelischen Landeskirche in Baden zu entwickeln, wird im Evangelischen Oberkirchenrat zentral eine Unfallstatistik geführt. Dies steht auch im Zusammenhang mit der Verpflichtung (§ 6 ArbSchG), die Arbeits- und Wegeunfälle in der gesamten Landeskirche - entsprechend § 2 Anwendungsbereich des KArbSchutzG zu dokumentieren und auszuwerten.

Die Auswertung der Unfallstatistik 2020/2021 ergibt nach Mitteilung des EOK „unrealistisch“ niedrige Werte. Daher unsere Bitte an Sie: Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist jeweils eine Kopie der Unfallanzeige per E-Mail an den Koordinator für Arbeitsschutz, Herrn Wolfgang Mohr, im Evangelischen Oberkirchenrat in Karlsruhe zu leiten => Wolfgang.Mohr@ekiba.de. Falls dies unterblieben sein sollte, bitten wir Sie dies ggf. nachzuholen.

Für eventuelle Fragen bezüglich der Unfallanzeige von Arbeits- und Wegeunfällen wurden die Informationsschriften aus den Jahren 2009 und 2010 überarbeitet. Die aktualisierte Version 01/2022 wird auch im Service-Portal veröffentlicht (https://www.service-ekiba.de/arbeitsschutz-2/unfallmeldungen).

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsschutz finden Sie im Service-Portal unter https://www.service-ekiba.de/arbeitsschutz sowie der Download Datei: „Die Unfallanzeige (Arbeits- und Wegeunfall), Gesetzliche Unfallversicherung“.




Verwaltungsrat wählt neuen Vorsitzenden (10.12.2022)


In seiner Sitzung am 10.11.2021 hat der Verwaltungsrat des Verwaltungszweckverbandes Herrn Dekan Wolfgang Rüter-Ebel einstimmig zum 01.01.2022 zum Vorsitzenden gewählt. Er folgt Frau Dekanin Hiltrud Schneider-Cimbal. Stellvertreter wird Herr Daniel Klein.


Erstattung von Sachaufwendungen an Mitarbeiter*innen und Ehrenamtliche (15.11.2021)

Zukünftig sind Auslagenerstattungen an Mitarbeiter*innen und Ehrenamtliche nach dem neuen verbindlichen Merkblatt des EOK zu behandeln.

Wichtig ist hierbei insbesondere, dass

+ die Beschaffung vorab mit dem Arbeitgeber (bei Mitarbeiter*innen) geregelt/genehmigt wurde.

+ Rechnungen grundsätzlich an den Rechtsträger adressiert werden sollen.

+ zukünftig mit der entsprechenden Anordnung des Auslagenersatzes die Anlage zur Anordnung   vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit eingereicht wird, damit ein Auslagenersatz erfolgen kann.

+ zusätzlich zur Anordnung nebst Anlage der Originalbeleg als zahlungsbegründete Unterlage beizufügen ist.  

Die aktuellen Formblätter zum Auslagenersatz finden Sie hier:






Mustermietvertrag "Vermietung eines Gemeindehauses" (30.07.2021)

Der EOK hat für die Vermietung eines Gemeindehauses einen neuen Mustermietvertrag erstellt. Dieser ist als verbindliches Merkblatt hinterlegt und kann hier heruntergeladen werden:



Erste Hilfe in Kindertagesstätten (20.07.2021)

Die im Juli neu erschienene Informationsschrift "Erste Hilfe in Kindertagesstätten" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) steht hier zum Download bereit:



FOCUS Business hat das VSA als TOP-Arbeitgeber des Mittelstands 2021 ausgezeichnet  (10.05.2021)

 

Das Evangelische Verwaltungs- und Serviceamt in Emmendingen, das seit 2019 eng mit dem VSA Singen kooperiert, wurde in einer gemeinsamen Studie der Redaktion der Zeitschrift „FOCUS Business“ und der Internetplattform „kununu“, einem Arbeitgeberbewertungsportal für Angestellte, Auszubildende und Bewerber zu einem „Top-Arbeitgeber des Mittelstands 2021“ ausgezeichnet. In der Kategorie Öffentliche Verwaltung belegte das VSA Emmendingen den 1. Platz.

Insgesamt wurden die rund 950.000 Unternehmensprofile auf kununu.de untersucht und anhand standardisierter statistischer Auswertungen wurde die Liste mit den „Top Arbeitgebern des Mittelstands“ erstellt. Nachzulesen ist die gesamte Auswertung im FOCUS-Heft „Business“ Nr. 4 vom 24.11.2020.


Quelle: FOCUS-Heft „Business“ Nr. 4 vom 24.11.2020


Förder-Wegweiser EKIBA ist online (04.05.2021)

In Zeiten knapper werdender Mittel wird es künftig für die Kirchengemeinden immer wichtiger werden, sich weitere Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte zu erschließen. Neben dem Fundraising besteht auch die Möglichkeit, verschiedene Förderprogramme und Stiftungen zu nutzen, um geplante Projekte realisieren zu können.

Über einen neuen Förder-Wegweiser können auf der Homepage der Landeskirche aktuelle Förderprogramme und Stiftungen für die Kirchengemeinden gesucht werden. Dieses Tool wird laufend aktualisiert und erleichtert es, bei der Vielzahl der Fördermöglichkeiten den Überblick zu behalten.

Der Förderwegweiser ist zu finden unter dem Link:

https://www.ekiba.de/kirchenbau-und-kunst/grundlagen/foerderprogramme-und-stiftungen/



Interaktives PDF "Kitas in Zeiten der Corona-Pandemie" (27.04.2021)

Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend hat zusammen mit dem Bundesministerium für Gesundheit Praxistipps für die Kinderbetreuung in Corona Zeit zusammengestellt. Gerne stellen wir Ihnen diese in dem interaktiven PDF zur Verfügung.

https://indd.adobe.com/view/185913ea-ab67-4c7d-bf02-9c686e28203b


Neues Merkblatt "Geschenke, Zuwendungen  und Aufmerksamkeiten" (27.04.2021)

Es wurde Seitens des EOK ein neues Merkblatt zum Thema „Geschenke, Zuwendungen und Aufmerksamkeiten“ veröffentlicht. Hier die neuen Regelungen im Überblick:

Geldgeschenke bleiben unzulässig.

Sachzuwendungen:

  • An Mitarbeitende/Ehrenamtliche zu persönlichen Anlässen (siehe 5.1.3.1) bis zu 60 EUR. Geschenke aus persönlichem Anlass über 60 EUR müssen zwingend der Pauschalversteuerung (§ 37b EStG) unterworfen werden. Geschenke aus persönlichem Anlass über 25 EUR sind von der beschenkten Person (optional der schenkenden Person) an die Personalabteilung zu melden.
  • An Mitarbeitende/Ehrenamtliche zu sonstigen Anlässen bis zu 10 EUR. Geschenke aus sonstigen Anlässen über 10 EUR müssen zwingend der Pauschalversteuerung (§ 37b EStG) unterworfen werden.


Sobald die Geschenke, die steuerlichen Höchstbeträge oder die kirchlichen Grenzen übersteigen, sind die Geschenke unbedingt der Personalabteilung (und der ZGAST) zu melden, damit diese im Einzelfall die Pauschalversteuerung vornehmen kann. Die Pauschalversteuerung bei Geschenken beträgt derzeit 30 % pauschale Lohnsteuer und Sozialversicherung.

Das hierfür erforderliche Formular ist zwingend auszufüllen und der Kassenanordnung beizufügen, damit eine Auszahlung erfolgen kann.
 





Heizungserneuerung und Fördermöglichkeiten (20.04.2021)


Digitale Heizungsinfoabende am 04.05.2021 und 19.05.2021

Die Heizung in Ihrem Pfarrhaus ist 30 Jahre alt und Sie brauchen eine neue Lösung?
Die Energiekosten in der Kirche sind enorm, was ist zu tun?
Der Kessel im Gemeindehaus ist defekt, wie finanzieren wir das bloß?
Falls Sie eine dieser oder ähnliche Fragen beschäftigen, dann nehmen Sie an den Heizungs-Infoabenden teil. Die Schulung richtet sich an alle interessierten Haupt- und Ehrenamtlichen in Kirchengemeinden. Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten zur Anmeldung finden Sie in nachstehendem Informationsblatt:




KSE Energie - von Kirche für Kirche 

Web-Seminar für Kirchengemeinden am 27.04.2021 (02.03.2021)

Sich als Kirchengemeinde den Herausforderungen der Energiewende zu stellen, ist kein leichtes Unterfangen. Als kirchlicher Energieversorger ist es Aufgabe der KSE Energie, die Kirchengemeinden dabei im eigenen Sinne und ohne eigene Gewinnorientierung zu unterstützen.

Erfahren Sie mehr über die KSE Energie und das erweitertes Leistungsspektrum, das sich nach den individuellen Bedürfnissen der Kirchengemeinde, den Klimaschutzzielen und den gesetzlichen Anforderungen der Energiewende richtet. Hierzu lädt die KSE Energie zu einem kostenlosen Web-Seminar „Schöpfungsfreundliche Energieversorgung für Kirchengemeinden“ am Dienstag, den 27. April 2021 von 11 – 12 Uhr ein. Innerhalb einer Stunde stellt Frau Vera Will Ihnen vor, wie andere Kirchengemeinden ihren Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung erfolgreich gestalten und wie die KSE Energie womöglich auch Ihnen dabei behilflich sein können.  Anmelden können Sie sich unter www.kse-energie.de/web-seminare


Nutzung von Videokonferenz-Software (11.02.2021)

Aktuelle Hinweise zum Thema "Nutzung von Videokonferenz-Software" erhalten Sie in der folgenden Stellungnahme: 




Erstattung von Sachaufwendungen an Mitarbeiter*innen und Ehrenamtliche (04.02.2021)

Zukünftig sind Auslagenerstattungen an Mitarbeiter*innen und Ehrenamtliche nach dem neuen verbindlichen Merkblatt des EOK zu behandeln.

Wichtig ist hierbei insbesondere, dass

+ die Beschaffung vorab mit dem Arbeitgeber (bei Mitarbeiter*innen) geregelt/genehmigt wurde.

+ Rechnungen grundsätzlich an den Rechtsträger adressiert werden sollen.

+ zukünftig mit der entsprechenden Anordnung des Auslagenersatzes die Anlage zur Anordnung   vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit eingereicht wird, damit ein Auslagenersatz erfolgen kann.

+ zusätzlich zur Anordnung nebst Anlage der Originalbeleg als zahlungsbegründete Unterlage beizufügen ist.  

 









Kindergartenordnung (05.01.2021)

Die aktuelle Kindergartenordnung (Stand Oktober 2020) finden Sie zum Download hier:


 



 Geschenke und Zuwendungen (07.01.2021)

Immer wieder kommen bei den dem VSA angeschlossenen Rechtsträgern  Fragen auf, in welchem Umfang Geschenke und Zuwendungen an Mitarbeiter*innen, Ehrenamtliche und Externe gemacht werden können bzw. dürfen.

Da Sachzuwendungen (Gutscheine, Bücher, Präsentkörbe und sonstige Sachgeschenke) über den jeweiligen "Freibeträgen" sowie Geldzuwendungen (unabhängig von der Höhe) an Mitarbeiter*innen zu Lohnsteuer führen können, sind die Beträge unbedingt zu beachten und unbedingt der Personalabteilung zu melden. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass im Zweifel den einzelnen Mitarbeiter*innen im Nachgang keine Steuernachzahlung durch das Geschenk droht.

Bei generellen Rückfragen zu der Thematik "Geschenke und Zuwendungen" oder Fragen zu einzelnen Sachverhalten wenden Sie sich bitte an Herrn Gabriel Schmidl, Telefon 07641 9185-289, E-Mail: Gabriel.Schmidl@vsa.ekiba.de.

Im Folgenden stehen Ihnen  ein Ablaufschema zu Vorgehensweise sowie eine Vorlage zur Meldung an die Personalabteilung des VSA Emmendingen zum Download bereit.







                 

Vergütung von Kirchenmusikern (28.10.2020)

Aus mehreren in der letzten Zeit beim EOK eingegangenen Anfragen aus den Ämtern und Kantoraten in Bezug auf die Prüfschemata / Abrechnungsformulare zu Honoraren wurde deutlich, dass hinsichtlich der Vergütung von Musiker*innen teilweise große Unsicherheit herrscht. 

Im EOK wurde daraufhin in Zusammenarbeit mit Herrn Michaelis und dem Rechtsreferat das anliegende Merkblatt erarbeitet, um Klarheit in die Sachverhalte zu bringen. Das Merkblatt ist  ebenso wie die Prüfschemata und die Formulare zur Honorarabrechnung ab sofort anzuwenden. Alle Dateien finden Sie hier:








Landeskirchlicher Kontenrahmen (17.07.2020)

Der seit dem 01.01.2020 gültige neue Kontenrahmen der Landeskirche Baden ist hier für Sie zum Download bereitgestellt:





Heizöl im Preistief (15.6.2020)

Wir möchten die uns angeschlossenen Einrichtungen, die ihre Gebäude mit Heizöl beheizen darauf hinweisen, dass sich der Preis für Heizöl aktuell in einem Preistief befindet. Die Preise notieren gegenwärtig unter 50,- € / je 100 l. Die laufende Entwicklung finden Sie hier: https://www.tecson.de/pheizoel.html  



Mitteilungsblatt VSA compact (09.06.2020)


Eine neue Ausgabe des Mitteilungsblattes VSA compact ist im Mai 2020 erschienen. Das Heft mit dem Thema "Ämter in Kooperation" befasst sich ausschließlich  mit der erforderlich gewordenen Kooperation der Verwaltungszweckverbände Breisgau-Markgräflerland und Schwarzwald-Bodensee. In mehreren Beiträgen erfahren die Leser, warum diese Kooperation der beiden VSAs in Singen und Emmendingen erforderlich geworden ist. Des Weiteren werden am Ende des Heftes die neue Haushaltssystematik und der neue Kontenrahmen der Evangelischen Landeskirche Baden vorgestellt und auf die für das VSA Singen an das VSA Emmendingen angepasste Anweisungspraxis verwiesen.

Das Mitteilungsblatt als PDF-Datei finden Sie hier:  




VSA im Corona Modus (23.03.2020)

Aufgrund der Corona Krise wird auch das VSA für die nächste Zeit in einem Modus mit herabgesetzter Dienstleistungsqualität unterwegs sein

Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir gegenwärtig bis auf Ausnahmefälle auf Publikumsverkehr verzichten möchten und Ihnen in diesen Wochen auch nicht die gewohnte schnelle Reaktionszeit anbieten können. Auch Angelegenheiten die in Ausschüssen oder Sitzungen normalerweise besprochen und entschieden werden, müssen jetzt etwas warten.

Sie erreichen uns – eingeschränkt – telefonisch und über Mail. Verschiedene Mitarbeitende befinden sich im Home-Office.

Bleiben Sie gesund

Ihr  Team im VSA


Coronavirus (SARS-CoV-2) (02.03.2020)

Wir verlinken Ihnen hier Informationen von öffentlichen Stellen zum neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2).

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg:

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Termine_Hinweise/Seiten/Coronavirus.aspx

Hotline Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium Stuttgart eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet.
Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter montags bis freitags zwischen
9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711/904-39555

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg:

https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+02+27+Informationen+zum+Corona-Virus

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

https://www.infektionsschutz.de/mediathek/printmaterialien/detail/?tx_bzgashop_pi2%5BarticleNumber%5D=1638&tx_bzgashop_pi2%5BparentArticles%5D=0&cHash=6b640b1afa11b2cd3321a174c430ada8


Masernschutzgesetz (02.03.2020)

Informationen, Handreichungen und Musteranschreiben zum Masernschutzgesetz finden sie auf 

http://www.vsa-online.de/downloads/download-tagesstaetten-fuer-kinder-masernschutzgesetz/

Wenn Sie Fragen haben wenden Sie sich gerne an uns. 


Nachbarschaftshilfe / Kirchenmusiker (15.01.2020)

Derzeit erhalten wir viele Anfragen zum Thema Nachbarschaftshilfe sowie zum freiberuflichen Kirchenmusikerdienst. Wir möchten Sie daher über den Sachstand, nach Rücksprache mit dem EOK, informieren.

Nachbarschaftshilfe:                                                                        

Im Rahmen einer grundsätzlichen Klärung hat das Diakonische Werk Baden mit Antrag vom 16.03.2000 ein Statusfeststellungsverfahren hinsichtlich der Tätigkeit einer Arbeitnehmerin als Nachbarschaftshelferin eingeleitet. Mit Bescheid vom 23.07.2002 hat die Bundesanstalt für Angestellte entschieden, dass keine abhängige Beschäftigung vorliegt und die Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit überwiegen. Ebenfalls wurde festgesetzt, dass die getroffenen Feststellungen für weitere Auftragnehmer mit der selben Tätigkeit anzuwenden sind, sofern die gleichen Verhältnisse vorliegen. Dadurch kann die Tätigkeit der Nachbarschaftshilfe als selbständige Tätigkeit ausgeübt werden, sofern keine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers erfolgt. Weisungen, die Zeit, Dauer Ort der Tätigkeit sowie Art und Weise der der Durchführung betreffen, können nicht einseitig im Wege des Direktionsrechts eines Arbeitgebers erteilt werden. 

Bei selbständig tätigen Personen besteht keine persönliche Abhängigkeit zum Auftraggeber.                                                                         

Für selbständig tätige Nachbarschaftshelfer/innen ist der in der Anlage befindliche "Dienstvertrag über den Einsatz von Nachbarschaftshelfer/innen im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses" zu verwenden. Bitte senden Sie eine Kopie an das VSA.  Durch diesen Vertrag verpflichten sich die jeweiligen Personen Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge selbst abzuführen sowie sich selbst bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Für die Einsatzleitung ist der genannte "Dienstvertrag …" nicht anzuwenden. Hier ist es ggf. erforderlich einen Arbeitsvertrag zu erstellen und die Einsatzleitung als Arbeitnehmer/in zu beschäftigen. Bitte richten Sie sich in diesem Fall an Ihren zuständigen Sachbearbeiter/in in der Personalabteilung des VSA.

Kirchenmusiker:

Organisten  

Organisten sind immer als Arbeitnehmer zu beurteilen und in einem Arbeitsverhältnis einzustellen. Hierzu wenden Sie sich direkt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter/in in der Personalabteilung des VSA.

Andere Kirchenmusikerdienste (keine Orgeldienste):   

In der Anlage erhalten Sie ein überarbeitetes Referentenformular. Dieses kann angewendet werden, sofern es sich um ein „Gastspiel“ handelt. Ein "Gastspiel" liegt dann vor, wenn die Leistung der Person maßgeblich zum künstlerischen Erfolg einer Aufführung beizutragen verspricht und wenn mit dem Gastspieler nur wenige Vorstellungen (nicht mehr als fünf Konzerte oder Vorstellungen) vereinbart sind. Sie finden das überarbeitete Referentenformular auch auf der Homepage des VSA Schwarzwald-Bodensee. Bitte drucken Sie beide Seiten, wenn möglich auf ein Blatt und senden dieses anschließend dem Evang. Verwaltungs- und Serviceamt zu. Die Honorarzahlungen richten sich nach der Rechtsverordnung über die Zahlung von Honoraren im Bereich der Evang. Landeskirche in Baden (HonorareRVO). Diese erhalten Sie als Anlage. Bitte beachten Sie § 3 Abs. 2 HonorareRVO sowie die Honorartabelle ab Seite vier. Sofern es sich nicht um ein Gastspiel handelt gilt folgendes:  Für regelmäßige freiberufliche Kirchenmusikerdienste verwenden Sie bitte den Honorarvertrag über den freiberuflichen Kirchenmusikerdienst. Bitte vergessen Sie auf keinen Fall, bei Verwendung dieses Honorarvertrags das Statusfeststellungsverfahren einzuleiten (siehe § 6 des Honorarvertrags). Auf der Homepage der deutschen Rentenversicherung finden Sie hierzu den Antrag und alle weiteren Informationen:    

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Formularpakete/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Statusfeststellung.html




 


Erstellung der Nebenkostenabrechnungen (20.12.2019)

Die Aufarbeitung der Rückstände wird kontinuierlich fortgesetzt. Zu Beginn des kommenden Jahres werden auch die ausstehenden Nebenkostenabrechnungen aufgearbeitet. Dazu bitten wir die betroffenen angeschlossen Einrichtungen uns die entscheidungserheblichen Unterlagen unmittelbar zu Jahresbeginn zuzuleiten. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.



Der neue Datenschutzbeauftragte stellt sich vor (19.12.2019)




Umstrukturierungsprozess des VSA Singen (28.11.2019)

Innerhalb des VSA kommt es gegenwärtig aufgrund von fachlichen Notwendigkeiten und der entsprechenden Beschlusslage des Verwaltungsrates zu weitreichenden organisatorischen Änderungen. Dementsprechend erfolgen tief gehende Neustrukturierungen und  Personalentscheidungen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass wir die angeschlossenen Einrichtungen erst am Ende der Maßnahmen umfassend informieren werden. Wie bereits angekündigt, ist Ziel die Erhöhung der Effizienz der Verwaltung.

 

Pfarramtskasse erfordert regelmäßige Abrechnung (26.11.2019)

Die Änderungen innerhalb der landeskirchlichen Regularien erfordern ab dem 1.1.2020 zwingend eine monatliche Abrechnung der Pfarramtskasse.

Alle baren und unbaren Einnahmen und Ausgaben aller Handkassen und Handvorschüsse sind in regelmäßigen Abständen vor dem monatlichen Abschluss zu buchen. Sparbücher dürfen nicht als „Kasse“ für Einnahmen und Ausgaben verwendet werden.

Dies ist in der praktischen Anwendung über das KFM Webprogramm problemlos möglich. Sollten Sie hierzu Fragen haben richten Sie diese bitte an die für Ihre Kirchengemeinde zuständige Sachbearbeiterin im Fachbereich Finanzen. 


Datenschutzbeauftragter nimmt Anfang des Jahres 2020 die Arbeit auf (18.11.2019)

Nach einer kurzen Einarbeitung im VSA in Emmendingen wird der neu eingestellte und bereits zertifizierte Datenschutzbeauftragte des Verbandes zu Beginn des Jahres 2020 mit der Betreuung der angeschlossenen Einrichtungen des Verwaltungszweckverbandes Schwarzwald - Bodensee beginnen. Im Rahmen einer Auftaktschulungsveranstaltung im 1. Quartal 2020 wird darüber hinaus informiert, in welcher zeitlichen Abfolge entsprechende Besuche und Beratungen der angeschlossenen Einrichtungen erfolgen. 


Kathrin Wassmer kehrt zum VSA zurück (14.11.2019)

Die bisherige Mitarbeiterin Frau Kathrin Wassmer hatte innerhalb der katholischen Verrechnungsstelle zum 1.10.2019 eine neue Aufgabenstellung übernommen. Sie kehrt nach Gesprächen mit dem neuen Geschäftsführer zum 1.12.2019 zum VSA Singen zurück und übernimmt dort künftig die Leitung des Fachbereichs Kindertagesstätten. 


Verwaltungsrat beschließt Kooperation und wählt neuen Geschäftsführer (01.11.2019)

Der Verwaltungsrat des Verwaltungszweckverbandes Schwarzwald - Bodensee hat am 23.10.2019 eine auf Dauer angelegte Kooperation mit dem VSA Emmendingen beschlossen und Herrn Michael Riggert zum 1.11.2019 einstimmig zum neuen Geschäftsführer des VSA Singen gewählt. Dieser führt das Amt künftig in Personalunion, da er bereits Geschäftsführer des VSA Emmendingen ist. Mit ihm werden seine Stellvertretenden Frau Claudia Wagner (Finanzen), Frau Maike Bucher (Personal und Allgemeine Rechtsgebiete) und Herr Daniel Klein (Kindertagesstätten) die Arbeit aufnehmen. 


Landessynode beschließt „VSA Gesetz“ (29.10.2019)

„Um Kirchengemeinden von Verwaltungsaufgaben zu entlasten, verabschiedete die Landessynode außerdem ein neues Gesetz zur Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben kirchlicher Rechtsträger (kurz VSA-Gesetz). Das Gesetz betrifft vor allem Bereiche, die bisher von Kirchengemeinden nur teilweise an Verwaltungs- und Serviceämter (VSAs) übertragen wurden, wie den Arbeitsschutz, Datenschutz, IT-Sicherheit oder die Verwaltungsgeschäftsführung von Kitas. Durch das Gesetz werde die Verbindung zwischen Gemeinde und Amt rechtlich verbindlicher als bisher; die jeweilige Entscheidungsbefugnis -beispielsweise die inhaltliche Verantwortung für die Kitas - bleibe jedoch bei den Kirchengemeinden, betonte Fritz Heidland (Merzhausen), Vorsitzender des Rechtsausschusses. Das Gesetz sei zum einen notwendig, damit aufgrund des neuen Umsatzsteuergesetzes ab 2021 keine zusätzliche Umsatzsteuer von 19 Prozent auf die Dienstleistungen der VSAs berechnet werden müsse. Zum anderen stärke es aber auch die mittlere Ebene, da der Oberkirchenrat gewisse Entscheidungsbefugnisse an die Verwaltungszweckverbände delegiere.“ (Quelle: ZfK der Badischen Landeskirche


Internetseite des VSA Schwarzwald-Bodensee geht ans Netz 

Das VSA ist seit 6. November 2019 online. Zunächst mit einer einfach strukturierten Webpräsenz, die nachfolgend durch eine neu konzipierte, umfangreichere Webseite ersetzt wird.